Bis 2015 war das an der Tagesordnung…
Und dann meldet sich einer zu Wort, der das System von innen kennt.
Christopher J. Portier.
Kein Blogger. Kein NGO-Sprecher, sondern ehemaliger Direktor am National Institute of Environmental Health Sciences (NIEHS), Ehemaliger Leiter des US National Toxicology Program (NTP), Biostatistiker, Krebsforscher und jahrzehntelange Erfahrung in staatlicher Risikobewertung.
Er war 2015 als eingeladener Experte bei der IARC-Arbeitsgruppe. Er kennt Tierstudien. Dosis-Wirkungs-Modelle. Tumorstatistiken. Er weiß, wie regulatorische Bewertungen funktionieren.
Seine Kenntnisse und Erfahrungen als “Invited Specialist” (eingeladener Spezialist) trugen maßgeblich zur Neubewertung von Glyphosat durch die IARC bei.
Die IARC ist die International Agency for Research on Cancer, also (Internationale Agentur für Krebsforschung), eine Spezialagentur der WHO (Weltgesundheitsorganisation).
Sie bewertet weltweit ob Stoffe, Tätigkeiten oder Expositionen grundsätzlich Krebs verursachen können. Der Haken daran, sie macht zwar Gefahrenbewertung (Hazard), aber legt keine Grenzwerte fest und entscheidet auch nicht über Verbote.
Für Letzteres, also Grenzwerte und Verbote sind die staatlichen Organe, in den USA die EPA (Environmental Protection Agency) und in der EU die EFSA (European Food Safty Authority) verantwortlich.
Die Klassifizierung der IRAC von Glyphosat auf die Stufe 2A auf
Wahrscheinlich krebserregend, gab natürlich Anlass zu heißen Diskussionen.
Drei Behörden mit unterschiedlichen Bewertungen standen plötzlich im Raum:
- IARC: „wahrscheinlich krebserregend“ (Gefahr)
- EPA: „nicht wahrscheinlich krebserregend“ (Risiko)
- EFSA: „kein Krebsrisiko bei realer Exposition“
Da fragt man sich oder…? Wie passiert sowas?!
Das kann man nachlesen! Wo? Und zwar in einem Artikel den Portier selbst verfasst hat:
„Wie gelangten die US-Umweltschutzbehörde EPA und die IARC zu diametral entgegengesetzten Schlussfolgerungen hinsichtlich der Genotoxizität von Herbiziden auf Glyphosatbasis? Read More
Heißt zusammengefasst:
Die EPA schaute also vor allem in die regulatorischen Dossiers. Standardisierte GLP-Studien.
GLP heißt Good Laboratory Practice und bedeutet standardisierte, behördlich vorgeschriebene Prüfstudien v.a. von Herstellern eingereicht. 99 % negativ. Formal korrekt. Systemkonform.
Die IARC blätterte in der offenen Literatur. Peer-reviewte Studien. Universitäten. Labore weltweit. Viele positive Signale für Genotoxizität.
Also Industrie-Dossier versus Publikationslandschaft.
Erinnert mich an Gerhard Polt: „Da haben wir ein sehr teures Gutachten in Auftrag gegeben, das kriegen wir bestimmt bestätigt!“
Die traurige Bilanz kennen Sie:
2016. Die EU-Zulassung läuft aus. Keine Einigkeit. Also: Verlängerung auf Zeit.
2017. Nach EFSA- und ECHA-Bewertung („kein Krebsrisiko bei realistischer Exposition“) stimmen die Mitgliedstaaten knapp zu. Fünf Jahre Aufschub.
2022. Neue Prüfung. Tausende Seiten Daten. Vier Mitgliedstaaten prüfen. EFSA bewertet. Die Entscheidung vertagt sich.
2023. Wieder keine klare Mehrheit. Die Kommission entscheidet. Zehn weitere Jahre Zulassung – bis 2033.
Was tun? – 7 Tipps für mehr Bewußtsein bei Ihrer Ernährung:
- Bio bevorzugen
- Obst & Gemüse gründlich waschen
- Schälen (wo sinnvoll). Reduziert Rückstände weiter (leider gehen dabei auch Nährstoffe verloren)
- Vielfalt essen, dann ist die Wahrscheinlichkeit geringer dauerhaft ein belastetes Produkt zu sich zu nehmen
- Lokal, Saisonale & regionale Ware am besten aus dem eigenen Garten
- Exoten und Obst und Gemüse aus Drittländern sind meisten stärker belastet
- Trinkwasser!!! Ein Thema für sich… Lesen Sie in der nächsten News von mir…
Gerne informieren wir Sie:
Privatpraxis dr. med. univ. Dieter Schmidt
Allersberger Straße 54
91154 Roth
Tel. 09171 1700

